Partizipation

Alle Kinder haben gemäß ihres Entwicklungsstandes ein Recht auf Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung an allen sie betreffenden Entscheidungen, Vorgängen und Ereignissen. Wir schützen dieses Recht der Kinder.

Wir versprechen in unserer Konzeption die Verantwortung für die Rechte und das Wohl des Kindes in den Blick zu nehmen.

Wie können wir dies gewährleisten?

Die Grundlage hierfür liegt im gemeinschaftlichen Miteinander.

Die Pädagoginnen nehmen das Kind als individuelles Wesen wahr: wie es sich betätigt im Spiel, wie es mittut und seelisch mitschwingt beim Vorbereiten und Feiern der Jahresfeste und wie es sich über das selbstständige Ergreifen seines Leibes  in der Umgebung äußert und ausdrückt.

Das Kind bekommt Anregungen und Impulse durch den Erwachsenen und wählt das als nachahmenswert aus, was es zu seiner Entwicklung braucht, was ihm entspricht.

Die Pädagogen schaffen für das Kind einen Raum, in dem es sich seiner Individualität gemäß entwickeln darf, in dem es sich angenommen fühlt und sich so zeigen und äußern kann, wie es ist.

Die Interaktion mit dem Erwachsenen bildet die Sprachkultur und eröffnet dem Kind die Möglichkeit seinen Willen, seine Bedürfnisse und Anliegen in zugewandter, freilassender und liebevoll geführter Atmosphäre zu zeigen und zu äußern. Mit fortschreitender Entwicklung begreift und ergreift es die Welt über das  Tätig sein.

Der Handlungsraum des Kindes erweitert sich einerseits über das Nachahmen der Erwachsenen und gleichzeitig indem es eigene Gestaltungsimpulse einbringt.

Im Tagesablauf schaffen wir Situationen und Anlässe, in denen sowohl die Kommunikation der Kinder untereinander angeregt und gefördert wird, als auch die Kinder die Gelegenheit bekommen, ihre Wünsche und Bedürfnisse und Ideen einzubringen.

Kinder mit besonderem Förderbedarf brauchen eine ihrer Lebenssituation und ihrem Entwicklungsstand angemessene assistierende Begleitung.