im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat das BMFSFJ in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen eine Musterbescheinigung erstellt, mit der der Kindergarten bei Bedarf Eltern bescheinigen kann, dass ihr Kind im Moment nicht in der Einrichtung betreut wird. Die Bescheinigung liegt im Kiga vor. Mit diesem Dokument können sich Eltern an die Krankenkasse wenden, wenn die Krankenkassen für die Beantragung der Kinderkrankentage einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen.
Alle Infos und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kinderkrankengeld unter: www.bmfsfj.de/kinderkrankentage Derzeit wird noch diskutiert, wie Selbstständige und Freiberufler*innen in das Kinderkrankengeld einbezogen werden können.
Dazu und zum eingeschränkten Pandemiebetrieb in Kitas bis zum 14.02.2021 wird das MKFFI voraussichtlich diese Woche nochmal informieren und dann melde ich mich wieder Für heute